https://www.diskursmusik.com/2-stanislaw-stan-strasburger/ 09:32 20.08.2023

Vom Berliner Sonder-Stipendium zur #EUtopie. Ein essayistischer Erfahrungsbericht

Stanislaw (Stan) Strasburger, Veröffentlicht: 13. Juli 2023

(Aktualisiert: 20. August 2023)

Der Berliner Schriftsteller Stan Strasburger erhält im Jahr 2020 in der ersten Welle der Coronakrise ein Sonderstipendium zugesprochen und gerät in die Mühlen der widersprüchlichen Steuerregelungen zu Einkommensteuerbefreiung von Stipendien für Künstler*innen. Seine erfolgreichen Versuche, in der Coronakrise der Literatur neue journalistische Felder zu generieren, verweist auf ein absurdes Ineinander von niedrigen Honoraren, Stipendien und Förderungen, rechtsunsicherer Steuerpraxis und Sozialleistungen im publizistischen Alltag auch ausserhalb von Corona.

Ende Oktober 2020 erhielt ich einen Brief, der jeden freiberuflichen Kulturschaffenden besonders freut. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa der Stadt Berlin teilte mir mit, dass meine Bewerbung für das sogenannte Sonder-Stipendium erfolgreich war. Mir wurde ein Stipendium in Höhe von insgesamt 9000,- Euro bewilligt.

Das Stipendium war für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Datum des Bescheids (November 2020 bis April 2021) vorgesehen und sollte aus Mitteln des Landes Berlin nicht in 6 monatlichen Raten, sondern als Einmalzahlung voraussichtlich in den folgenden 2 Wochen ausgezahlt werden. In der schwierigen Zeit von COVID-19, in der alle meine Einnahmequellen fast vollständig weggebrochen waren, war meine Freude besonders groß.

Das Schreiben enthielt noch folgende, für mich zunächst unscheinbare Formulierungen: „Die Mittel sind zur Förderung Ihrer künstlerischen / kuratorischen Entwicklung bestimmt und verpflichten Sie zu keiner künstlerischen Gegenleistung“. Und auf Seite 2 des Schreibens dann: „Das Stipendium ist dem zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu melden, welches die Steuerpflichtigkeit des Stipendiums abschließend prüft.“

Solche und ähnliche Formulierungen sind in Stipendienbescheiden üblich. Was sie bedeuten, ist in der Branche allgemein bekannt: Stipendien werden nicht versteuert, weil sie von den Finanzämtern nicht als Einkünfte wie zum Beispiel Honorare oder Tantiemen behandelt werden.

Für Geringverdiener, wie die große Mehrheit der freien Kulturschaffenden hierzulande, bedeutet dies auch, dass ein Stipendium nicht in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialkasse einfließt und somit die monatlichen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung nicht erhöht. Wer Sozialleistungen bezieht, ist auch mit einem Stipendium besser gestellt, als wenn er oder sie die gleiche Summe verdienen würde. Zum Beispiel bei der Berechnung des Wohngeldanspruches werden Stipendien pauschal nur zur Hälfte angerechnet.

Wie groß war dann meine Überraschung, als Mitte August des Folgejahres der Steuerbescheid kam. Das Stipendium wurde vom Finanzamt in voller Höhe als Einkommen für das Jahr 2020 angerechnet und versteuert. Der Steuerbescheid, der dann der Wohngeldstelle vorgelegt wurde, führte auch dazu, dass mein Wohngeld für 2020 rückwirkend gestrichen und die gesamte Jahresleistung zurückgefordert wurde.

Marketing und Schaden

Nachdem in Berlin im Herbst 2020 insgesamt 1.995 dieser Sonder-Stipendien vergeben worden waren, sagte der damalige Senator für Kultur und Europa, Klaus Lederer, folgendes (und ließ es sogleich über seine sozialen Medien verbreiten):

„Wir brauchen die Kultur. Das merken wir in diesen schweren Wochen und Monaten besonders. Deshalb ist es wichtig, Folgen der Corona-Krise für Künstler*innen und Kurator*innen, die vielfach als erste und sehr schwer getroffen wurden, abzufedern – und ihnen das Arbeiten zu ermöglichen. Mit dem Stipendien-Programm können wir eine Menge erreichen. Ich gratuliere den Künstler*innen und Kurator*innen.“

Als ich dann meinen Steuerbescheid bekam, habe ich mehrmals bei der Senatsverwaltung und auch beim zuständigen Finanzamt angerufen. Verdutzt fragte ich, ob es sich um einen Irrtum handele. Kann es wirklich sein, dass entgegen der bisherigen Praxis gerade in solchen „schwierigen Wochen und Monaten“ die Senatsverwaltung zwar Geld für Kulturschaffende zur Verfügung stellt, das Finanzamt und das Sozialamt dieses Geld dann aber ohne Ankündigung und sozusagen durch die Hintertür zu einem erheblichen Teil wieder einfordern?

Unter Vorbehalt und ohne Zitatrecht hörte ich von den jeweiligen Beamt*innen fast immer das gleiche: Es tue ihnen sehr leid und sie könnten meine Enttäuschung sehr gut nachvollziehen. Auch für sie komme diese Entscheidung überraschend. Aber es seien Weisungen von Vorgesetzten, an die sie sich gebunden fühlen, und sie könnten mir beim allerbesten Willen nicht helfen.

Die Angelegenheit wurde in der freien Kulturszene Berlins thematisiert. In informellen Gesprächen wurde nach Lösungen gesucht. Als mit den Berliner Wahlen 2021 ein neues Team die Verantwortung in der Stadt übernahm, keimte Hoffnung auf eine neue Interpretation auf. Letztlich zeigten sich die Entscheidungsträger jedoch nicht gewillt, die einmal getroffene Entscheidung ihrer Vorgänger rückgängig zu machen. Daraufhin reichte das Netzwerk Freie Literaturszene Berlin gemeinsam mit mir eine Art Musterklage vor dem Finanzgericht Cottbus ein.

Das Gesetz und seine Auslegung

Zur Erinnerung: Im Einkommensteuergesetz § 3 heißt es zur Steuerfreiheit von Stipendien unter Punkt 11 und Punkt 44:

„Steuerfrei sind

(…)

  1. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. (...)

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird.

(...)

  1. Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. (...)

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass

  1. a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,
  2. b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist.“

Das Finanzgericht hat unsere Klage abgewiesen.

In der Begründung wurde auf die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes verwiesen, der sich das Gericht anschloss. Insbesondere wurde ausgeführt:

„Der Beklagte [Das Finanzamt] ist vorliegend zu Recht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG nicht erfüllt sind. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass das streitbefangene Sonder-Stipendium dem Kläger zur Förderung der künstlerischen Fortbildung gewährt wurde. Unter dem Begriff der „Fortbildung” sind Maßnahmen zu verstehen, die darauf gerichtet sind, in einem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (...). Ein Hinweis auf einen solchen Fortbildungszweck lässt sich den eingereichten Unterlagen zur Vergabe des Stipendiums aus dem Stipendien-Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nicht entnehmen. Vielmehr (…) lässt [sich] lediglich darauf schließen, dass ein finanzieller Zuschuss zur Ermöglichung der Fortführung der künstlerischen und kuratorischen Tätigkeit trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beabsichtigt war.“

Die Praxis

Das Scheitern der Verhandlungen und die Niederlage vor Gericht hinterließen bei mir einen bitteren Nachgeschmack. Es schien mir, als hätte man mit der einen Hand eine Förderung bewilligt und dies auch der Öffentlichkeit mitgeteilt, um mit der anderen Hand einen beträchtlichen Teil der gleichen Förderung wieder zurückzufordern.

Ein Gefühl der Unsicherheit machte sich breit: Von nun an und auch über COVID-19 hinaus könnte quasi jedes Stipendium unvorhersehbar mal versteuert werden und mal nicht. Man müsse über Jahre hinweg damit rechnen, dass es nicht nur zu Steuerbelastungen, sondern in vielen Fällen auch zu erheblichen Rückzahlungen von Transferleistungen kommen könne. Wenn man sich sozusagen von Honorar zu Honorar gerade so über Wasser hält, wie soll man dann die notwendigen Rücklagen bilden?

Und nicht nur das. Nach dem Urteil stellten wir uns die Frage, wie wir in unserer Berufspraxis die „Fortführung der künstlerischen und kuratorischen Tätigkeit trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie“, die laut Urteilsbegründung keinen Grund für die Steuerfreiheit eines Stipendiums darstellt, von Maßnahmen unterscheiden, „die darauf gerichtet sind, in einem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden“, was wiederum die Steuerfreiheit begründen würde.

Konkret: In dieser Zeit litt ich als Schriftsteller unter abgesagten Literaturfestivals und Lesungen. Der Kulturbetrieb kam praktisch zum Erliegen, die Honorare für öffentliche Auftritte, die in den Jahren zuvor einen beträchtlichen Teil meines Einkommens ausgemacht hatten, fielen weg.

Die gesamte Buchbranche litt vor allem im ersten COVID-19-Jahr unter großer Unsicherheit. Viele Verlage dachten ernsthaft, dass ohne stationären Buchverkauf, ohne Buchmessen und Lesungen das Verlegen von Büchern sinnlos sei. Für mich persönlich bedeutete das die Absage einer bereits vereinbarten Übersetzung meines Romans und den Verlust der damit verbundenen Honorare und zukünftigen Lesungen im Ausland.

Als Essayist und Journalist, der vor allem über ausländische Themen vor Ort recherchiert und schreibt, konnte ich vorerst weder recherchieren noch entsprechend schreiben. COVID-19 hat nicht nur andere, sogenannte nicht systemrelevante Themen weitgehend aus dem Blickfeld der Medien verdrängt. Auch Reiserecherchen, die mit Blick auf meine zukünftigen Themen hätten durchgeführt werden können, waren aufgrund von Reisebeschränkungen kaum bis gar nicht möglich.

Als sich der Schock der ersten COVID-19-Wochen etwas gelegt hatte, habe ich mich thematisch teilweise neu orientiert. Ich habe gesundheitsrelevante Themen für mich erschlossen und meine bisherigen Schwerpunkte um entsprechende Aspekte erweitert. Ich las zahlreiche Fachbeiträge und recherchierte schließlich auch so gut es ging. In meinen aktuellen Medienbeiträgen konnte ich dann fundiert auf die Krisensituation eingehen.

Ich habe mir auch neue Medien und Ausdrucksformen zu eigen gemacht. Damals war es zum Beispiel nicht möglich, in ein Studio eines Radiosenders zu gehen und mit einem Tontechniker und einem Redakteur einen eigenen Beitrag einzusprechen. Ich lernte, meine Radiobeiträge selbst zu produzieren und den jeweiligen Sendern nicht nur meinen Beitrag in Textform, sondern auch eine fertige Audiodatei zu liefern.

Auf diese Weise habe ich einerseits meinen thematischen Horizont wesentlich erweitert und mir gleichzeitig neue, digitale Formate und Medien erschlossen, die ich dann in meiner beruflichen Praxis anwenden konnte. Habe ich damit trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 meine künstlerische Tätigkeit fortgesetzt oder künstlerische Weiterbildung betrieben?

Künstler und Steuern

Man könnte sich fragen, wo hier überhaupt das Problem liegt. Warum sollen Künstler, auch wenn sie ein Stipendium erhalten, keine Steuern zahlen? Wäre es nicht gerecht, auch Stipendien als Einkommen zu betrachten und dann gegebenenfalls Leistungen wie Wohngeld zu streichen?

Ich nehme meine eigene finanzielle Situation als Beispiel. Auch ohne COVID-19 liege ich mit meinem Jahreseinkommen üblicherweise deutlich unter der Besteuerungsgrenze. Nur so viel: Hätte die Senatsverwaltung das Stipendium entsprechend dem Förderungszeitraum in monatlichen Raten im November und Dezember 2020 und von Januar bis April 2021 ausgezahlt, hätte ich wohl in beiden Jahren keine Steuern zahlen müssen.

Wie kann das sein? Als ich in der COVID-19-Periode eine Online-Lesung in Kooperation mit gleich zwei landesweit hoch angesehenen Literaturinstitutionen aufnahm, erhielt ich kein Honorar. Es hieß, dafür sei kein Budget vorgesehen. Ich konnte es einfach machen, um „Präsenz zu zeigen“, oder es lassen, wenn es mir nicht passte.

Schließlich fing ich an, über Migration, Familienunternehmen und COVID-19 in den Randgebieten Europas zu recherchieren und für Medien zu schreiben. Was konnte ich von den Abnehmern meiner Beiträge erwarten? Ein öffentlich-rechtliches Medium bot mir weniger als 400 Euro für einen Beitrag aus Gibraltar / La Linea über die damalige Realität der Pendler zwischen dem spanischen EU-Festland und der britischen Landzunge. Mehr gäbe es nicht, hörte ich. Für dieses Geld bin ich also von Berlin nach La Linea gereist, habe vor Ort Interviews geführt, recherchiert, die Gegend bereist, dann meine Recherche ausgewertet, einen Text geschrieben und eine praktisch sendereife Audioaufnahme gemacht.

Ein weiterer aktueller Beitrag für ein anderes öffentlich-rechtliches Medium, diesmal über indische Familienbetriebe an der Algarve, wurde ebenfalls mit nicht mehr als 400 Euro honoriert. Ein ausführliches vertiefendes Essay zu EU, Mobilität und COVID-19-Krise im Kontext der Bundestagswahl 2021 für ein angesehenes, landesweites Printmedium wurde mit stolzen 500 Euro honoriert.

In welchem Verhältnis steht dieses Geld zur geleisteten Arbeit und den damit verbundenen Kosten?

Nun, zum Glück gab es die Sonder-Stipendien des Berliner Senats.

Eine immer wiederkehrende Erfahrung sei hier noch erwähnt: Wenn ich als so genannter freier Mitarbeiter frage, ob ich meine Reisekosten abrechnen kann, bekomme ich (und viele andere in meinem Beruf auch) zu hören, ich hätte doch sicher ein Stipendium, davon könnte ich doch die anfallenden Kosten bezahlen. Und wenn ich nicht will, dann brauche ich ja auch nicht über ausländische Themen zu schreiben ...

#EUtopie für Kultur

Ich habe einen Onkel in Warschau. Er kennt mich, seit ich klein war. Er ist Physiker an einer öffentlichen Einrichtung und entwickelt Laser für die Medizin. Seine Berufswelt ist eine ganz andere als meine: Er verfügt über für mich unvorstellbare Summen für seine Forschungen und die anstehenden Reisen, ganz zu schweigen von seinen Honoraren. Hin und wieder führen wir ein schwieriges Gespräch über meine finanzielle Situation: „Könntest du dir nicht endlich einen ordentlichen Job besorgen?“, höre ich immer wieder. „Hast du kein schlechtes Gewissen, dass du Leistungen wie Wohngeld bekommst und ständig auf öffentliche Hilfe angewiesen bist?“

Ich persönlich denke, das schlechte Gewissen sollten hier andere haben. Wir scheinen in einer Art stillschweigendem Kollektivvertrag für Kultur zu leben. Nur hat niemand den Mut, ihn offenzulegen. Zeitungs- und Buchverlage, Online-Medien, Kulturveranstalter und viele andere „Abnehmer“ unserer Kulturproduktion gehen grundsätzlich davon aus, dass wir querfinanziert werden. Sie bieten keine Vergütung an, die in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung und den entstandenen Kosten steht. Vielmehr rechnen sie damit, dass die öffentliche Hand durch Transferleistungen einen Ausgleich schafft.

Dass dies bei anderen Berufen, die zum Teil auch von der öffentlichen Hand bezahlt werden, nicht der Fall ist, braucht nicht erwähnt zu werden: Ein Fachanwalt, den beide Seiten im geschilderten Fall jeweils hinzuziehen mussten, dürfte locker 300 Euro pro Arbeitsstunde in Rechnung stellen, Fahrtkosten kommen noch hinzu. Damit beliefen sich die Prozesskosten auf einen Betrag, der für viele freie Kulturschaffende die Last einer Rückzahlung von Leistungen im Rahmen der Sonder-Stipendien mildern oder gar beseitigen würde.

In diesem Sinne wünsche ich mir dringend eine öffentliche und vor allem ehrliche Debatte über die Kulturfinanzierung. Denn solange eine Querfinanzierung der Kultur nur stillschweigend praktiziert wird, werden die Kulturschaffenden die Ersten sein, die bei einer Auseinandersetzung bestraft werden. Der oben beschriebene Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit fließt nicht nur ansatzweise in die Entscheidungsfindung ein.

Jahr für Jahr ist das Leben für die überwiegende Mehrheit der Angehörigen der freien Kulturberufe ein Drahtseilakt, ein buchstäblicher Überlebenskampf mit finanziellen Mitteln, die keinen Spielraum lassen, wenn keine Erbschaft oder keine anderweitige Beschäftigung vorhanden ist. Das gilt übrigens auch für viele Verlage, Veranstaltungsorte, Festivals usw. Wir alle halten uns am Leben durch engagierte Menschen und Subventionen, die unsere Arbeit und die meisten anfallenden Kosten decken. Ohne eine großzügige und schützende öffentliche Hand würde die freie Kultur in Deutschland aussterben. 

Wäre es also nicht transparenter und auch fairer gegenüber allen Mitbürger*innen, diesen Sachverhalt offen zu legen und eine Debatte über einen flächendeckenden Künstlerlohn anzustoßen? Und dann gerne auch transparente Regelungen zur Besteuerung zu schaffen?

In meiner journalistischen Arbeit trete ich seit Jahren für die #EUtopie ein. #EUtopie kommt vom griechischen 'Eutopia' und bedeutet ein guter Ort, im Gegensatz zu 'Utopia' – ein Ort, den es nicht gibt. Nicht zuletzt hat die COVID-19-Krise gezeigt, dass sich von heute auf morgen so ziemlich alles ändern kann. Also machen wir uns auf den Weg:

Nicht nur Klima, Sicherheit, Gesundheit und Mobilität, sondern auch Kultur und ihre Finanzierung müssen neu gedacht und gelebt werden. #EUtopie steht für die Dringlichkeit eines neuen Gesellschaftsvertrags. Eine ehrliche Debatte wäre ein guter Anfang. Nach fast drei Jahren Auseinandersetzung mit den Folgen des Sonder-Stipendiums, die beim Schreiben dieses Textes noch nicht alle absehbar sind, wünsche ich mir das von ganzem Herzen.

Postscriptum, 19.08.2023

Inzwischen hat das Wohnungsamt Berlin den Widerspruch gegen den abgeänderten Wohngeldbescheid mit dem Verweis auf das Urteil des Finanzgerichts abgelehnt.